Platz der Grundrechte
Der „Platz der Grundrechte“ liegt zwischen dem
Schloss und dem Marktplatz von Karlsruhe. Im
Jahr 2005 wurde dieser Fußgängerbereich
anlässlich der Bewerbung Karlsruhes als
Europäische Kulturhauptstadt neugestaltet und
umbenannt. Seitdem stehen hier auf 24
Schildern Aussagen zu Recht und Unrecht.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Karlsruhe
ein Teil des damals neu gegründeten
Bundeslandes Baden-Württemberg und verlor
damit seine Bedeutung als Residenzhauptstadt
von Baden.
Nun war Stuttgart auf einmal Landeshauptstadt
– davon waren natürlich viele Karlsruher Bürger
nicht gerade begeistert und hatten Angst vor
der Bedeutungslosigkeit ihrer Stadt. Also
entschied die noch junge Bundesrepublik,
Karlsruhe zur „Residenz des Rechts“ zu
machen. Daher sind bis heute wichtige
Rechtsorgane des Staates in Karlsruhe
ansässig, beispielsweise das
Bundesverfassungsgericht.
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Schutz der Menschenwürde
Freiheit der Person
Gleichheit vor dem Gesetz
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Schutz der Ehe und Familie
Elternrechte, staatliche Schulaufsicht
Versammlungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Brief- und Telefongeheimnis
Recht der Freizügigkeit
Freie Berufswahl
Wehrdienst / Zivildienst
Unverletzlichkeit der Wohnung
Eigentumsgarantie
Überführung in Gemeineigentum
Staatsangehörigkeit, Auslieferung
Asylrecht
Petitionsrecht
Aberkennung von Grundrechten
Rechtsweggarantie
Volkssouveränität, Widerstandsrecht
Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern
Wahlrecht
Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht
Schutz vor willkürlicher Verhaftung
Grundrechte
damalige Lage / Ausbreitung von Baden