Freie Städte

Als Freie Städte werden mittelalterliche Städte bezeichnet, die zum Teil zwar noch einen Bischof als nominellen Landesherrn hatten, aber über viele Selbstverwaltungsrechte, Handelsrechte und andere Privilegien verfügten. Oftmals mussten die Bürger sich diese Rechte in langwierigen und blutigen Auseinandersetzungen „erkämpfen“. Freie Städte waren im Unterschied zu den Reichsstädten dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig und konnten vom Reich nicht verpfändet werden. Für die Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie jedoch herangezogen werden. Auf dem immerwährenden Reichstag in Regensburg (1663-1806) bildeten die freien Städte zusammen mit den Reichsstädten eine Gruppe. Damals wurden sie unter dem Oberbegriff der Freien- und Reichsstädte zusammengefasst. Im Laufe der Zeit entstand die unkorrekte, volkstümliche Sammelbezeichnung der „freien Reichsstadt“, obwohl nur wenige Städte gleichzeitig freie Stadt und Reichsstadt waren.