Freie Städte
Als Freie Städte werden mittelalterliche Städte
bezeichnet, die zum Teil zwar noch einen
Bischof als nominellen Landesherrn hatten,
aber über viele Selbstverwaltungsrechte,
Handelsrechte und andere Privilegien
verfügten. Oftmals mussten die Bürger sich
diese Rechte in langwierigen und blutigen
Auseinandersetzungen „erkämpfen“.
Freie Städte waren im Unterschied zu den
Reichsstädten dem Kaiser weder Steuern noch
Gefolgszwang schuldig und konnten vom Reich
nicht verpfändet werden. Für die Verteidigung
der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie
jedoch herangezogen werden.
Auf dem immerwährenden Reichstag in
Regensburg (1663-1806) bildeten die freien
Städte zusammen mit den Reichsstädten eine
Gruppe. Damals wurden sie unter dem
Oberbegriff der Freien- und Reichsstädte
zusammengefasst.
Im Laufe der Zeit entstand die unkorrekte,
volkstümliche Sammelbezeichnung der „freien
Reichsstadt“, obwohl nur wenige Städte
gleichzeitig freie Stadt und Reichsstadt waren.