Immunitätsbezirk

(kirchlich)

Als kirchlicher Immunitätsbezirk wurde in mittelalterlichen Städten ein streng abgetrennter Rechtsbezirk rund um Klöster, Kirchen und Stifte bezeichnet. Hier galt nicht mehr weltliches Recht des Herrschers, sondern das damalige kirchliche Recht. Je nach Bedeutung einer Kirche konnte der Immunitätsbezirk größere Stadtbereiche umfassen.