Reichsprälaten

Reichsprälaten waren Äbte, Äbtissinnen sowie Pröpste und Prioren von reichsunmittelbaren Klöstern, Kartausen, Abteien, Domkapiteln, Kollegiat- und Frauenstiften im Heiligen Römischen Reich (mittelalterliches Deutschland). Sie unterstanden direkt dem deutschen Kaiser. Zudem waren sie ab der Frühen Neuzeit im damaligen Reichstag vertreten. Durch den Status der Reichsunmittelbarkeit hatten die Reichsprälaten eine ganze Reihe von Freiheiten und Privilegien: sie genossen Immunität, waren keinem Fürsten lehnsabhängig und konnten selbst große Territorien erwerben, in denen sie die Landeshoheit besaßen und meist auch die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ausüben konnten. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit stellte sie den Fürsten gleich.