Reichsprälaten
Reichsprälaten waren Äbte, Äbtissinnen sowie
Pröpste und Prioren von reichsunmittelbaren
Klöstern, Kartausen, Abteien, Domkapiteln,
Kollegiat- und Frauenstiften im Heiligen
Römischen Reich (mittelalterliches
Deutschland). Sie unterstanden direkt dem
deutschen Kaiser. Zudem waren sie ab der
Frühen Neuzeit im damaligen Reichstag
vertreten.
Durch den Status der Reichsunmittelbarkeit
hatten die Reichsprälaten eine ganze Reihe von
Freiheiten und Privilegien: sie genossen
Immunität, waren keinem Fürsten
lehnsabhängig und konnten selbst große
Territorien erwerben, in denen sie die
Landeshoheit besaßen und meist auch die
niedere und hohe Gerichtsbarkeit ausüben
konnten. Insbesondere die Hochgerichtsbarkeit
stellte sie den Fürsten gleich.