Stadtrecht
  Durch das Stadtrecht wurde im Mittelalter eine 
  Siedlung zu einer Stadt erhoben. Nur der Kaiser 
  oder Landesherr konnte dieses vollziehen und 
  entließ damit die Stadt vom deutlich strikteren 
  Landrecht des jeweiligen Herrschers. Im 
  Landrecht waren die meisten Bürger nicht frei, 
  sondern mussten ihrem Herrscher gehorchen. 
  In der Stadt war das Leben frei und 
  unbestimmt. Daher kommt auch der Spruch: 
  „Stadtluft macht frei“.