Emder Konkordate

Die Emder Konkordate wurden am 7. November 1599 unter Vermittlung der niederländischen Generalstaaten zwischen Graf Enno III. und den ostfriesischen Ständen geschlossen. Der Vertrag stellte einen Versuch dar, sowohl staatsrechtlich als auch kirchenrechtlich Frieden zu schaffen. In den Emder Konkordaten wurde festgelegt, dass jede Gemeinde ihre Konfession eigenständig wählen konnte. In jedem Ort sollte dabei nur eine Kirche existieren – entweder lutherisch oder reformiert. Alle Einwohner, unabhängig von ihrer eigenen Glaubensrichtung, sollten dieser einen Kirchengemeinde angehören, durften jedoch ihr persönliches Bekenntnis behalten, auch wenn ihre religiösen Rechte nicht ausdrücklich geregelt wurden. Diese Bestimmung ist in den ostfriesischen Dörfern teilweise bis heute erhalten. In den Städten Aurich, Emden und Leer hingegen entstanden bereits kurz nach Abschluss der Konkordate auch Gotteshäuser anderer Konfessionen. Durch die Emder Konkordate wurde das reformierte Bekenntnis in Ostfriesland neben dem lutherischen als gleichberechtigt anerkannt – ein Schritt, der im übrigen Deutschen Reich erst mit dem Westfälischen Frieden von 1648 vollzogen wurde.