Emder Konkordate
Die Emder Konkordate wurden am 7. November
1599 unter Vermittlung der niederländischen
Generalstaaten zwischen Graf Enno III. und
den ostfriesischen Ständen geschlossen. Der
Vertrag stellte einen Versuch dar, sowohl
staatsrechtlich als auch kirchenrechtlich Frieden
zu schaffen.
In den Emder Konkordaten wurde festgelegt,
dass jede Gemeinde ihre Konfession
eigenständig wählen konnte. In jedem Ort
sollte dabei nur eine Kirche existieren –
entweder lutherisch oder reformiert. Alle
Einwohner, unabhängig von ihrer eigenen
Glaubensrichtung, sollten dieser einen
Kirchengemeinde angehören, durften jedoch ihr
persönliches Bekenntnis behalten, auch wenn
ihre religiösen Rechte nicht ausdrücklich
geregelt wurden.
Diese Bestimmung ist in den ostfriesischen
Dörfern teilweise bis heute erhalten. In den
Städten Aurich, Emden und Leer hingegen
entstanden bereits kurz nach Abschluss der
Konkordate auch Gotteshäuser anderer
Konfessionen.
Durch die Emder Konkordate wurde das
reformierte Bekenntnis in Ostfriesland neben
dem lutherischen als gleichberechtigt
anerkannt – ein Schritt, der im übrigen
Deutschen Reich erst mit dem Westfälischen
Frieden von 1648 vollzogen wurde.