Landesrabbiner

Ein Landesrabbiner war die religiöse und administrative Autoritätsperson für die jüdischen Gemeinden innerhalb eines bestimmten staatlichen Gebiets, etwa eines Königreichs oder Herzogtums. Der Landesrabbiner wurde häufig von staatlicher Seite anerkannt oder eingesetzt und diente als Vermittler zwischen dem Staat und den jüdischen Gemeinden. Zu seinen Aufgaben gehörten die Aufsicht über das religiöse Leben, die Ausbildung und Prüfung anderer Rabbiner sowie die Weitergabe staatlicher Anordnungen an die Gemeinden. In einer Zeit, in der die jüdische Bevölkerung schrittweise rechtlich gleichgestellt wurde, trug der Landesrabbiner wesentlich zur Organisation und Integration jüdischen Lebens in die staatliche Ordnung bei.