Landesrabbiner
Ein Landesrabbiner war die religiöse und
administrative Autoritätsperson für die
jüdischen Gemeinden innerhalb eines
bestimmten staatlichen Gebiets, etwa eines
Königreichs oder Herzogtums. Der
Landesrabbiner wurde häufig von staatlicher
Seite anerkannt oder eingesetzt und diente als
Vermittler zwischen dem Staat und den
jüdischen Gemeinden.
Zu seinen Aufgaben gehörten die Aufsicht über
das religiöse Leben, die Ausbildung und Prüfung
anderer Rabbiner sowie die Weitergabe
staatlicher Anordnungen an die Gemeinden. In
einer Zeit, in der die jüdische Bevölkerung
schrittweise rechtlich gleichgestellt wurde, trug
der Landesrabbiner wesentlich zur Organisation
und Integration jüdischen Lebens in die
staatliche Ordnung bei.